Die neueste Rechtsprechung macht es möglich: Sie melden Insolvenz an, und Ihr Wohnhaus oder Ihre Eigentumswohnung sind davon nicht betroffen! Endlich gibt es eine gesetzliche Regelung, dass Ihr Wohnobjekt von der Insolvenz nicht betroffen ist. Den Banken wurde das Recht auf Zwangsversteigerung in der Insolvenz entsprechend beschnitten. Das erste Verfahren wurde bereits positiv abgeschlossen. Jetzt [...]
Wohnhaus oder Eigentumswohnung behalten trotz Insolvenz

Insolvenzrecht: Verweigerung der Restschuldbefreiung
Bis zu 2 Jahre Haft und Verweigerung der Restschuldbefreiung Das deutsche Insolvenzrecht sieht bis zu 2 Jahre Haft vor. Es reicht, wenn Sie die Gründe für Ihre Insolvenz nicht rechtzeitig erkennen. Wichtig ist, dass Sie u. a. dieses Urteil kennen: BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 180/10 vom 24. März 2011 zum Download. Interessant ist die Begründung [...]

Inkasso-Abzocke: Inkasso-Betrügern wird es leicht gemacht
Die Verbraucherzentrale berichtet: Unseriöses Inkasse ist eine bedrohliche Plage. Unseriöses Inkasso geht Hand in Hand mit Kostenfallen im Internet und unlauterer Telefonwerbung. Willkür und Phantasiegebühren treiben Inkassoforderungen in schwindelerregende Höhen. 99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken sind berechtigt !!! Abzocke und Einschüchterung müssen endlich gestoppt werden“, fordert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) [...]
NÄCHSTER TERMIN:
25. / 26. Mai 2012
oder nach Vereinbarung
in Palma de Mallorca
1-2-3
schuldenfrei -
So geht's:
1. Sie lernen innerhalb von zwei Tagen in einem hoch effizienten Workshop,
a) wie Sie sich selbst, ohne fremde Hilfe wie Anwalt, Schuldnerberater, mit einer EU-Insolvenz entschulden.
b) was Sie tun müssen, um die Insolvenz komplett zu vermeiden, z.B. wegen Verlust von § 34c, § 34d, § 34e, Gewerbeuntersagung, Jobverlust, usw.
c) wie Sie anschließend die Einträge in der Schufa löschen lassen, um wieder eine saubere Schufa-Auskunft zu haben. Nächster Termin <= Hier klicken!
2. Mit den von uns erhaltenen Unterlagen können Sie - völlig unbemerkt von Ihrem Umfeld - den Insolvenzantrag in den Briefkasten werfen und in Ruhe abwarten. Das Insolvenzgericht fordert die Gläubiger auf, innerhalb einer kurzen Frist ihre Forderungen anzumelden.
3. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie vom zuständigen Insolvenzgericht den in der gesamten EU gültigen Beschluss, dass Sie schuldenfrei sind.
Alle Teilnehmer bestätigen: Der Workshop ist unbezahlbar, ein vielfaches wert von dem, was er kostet.
Sie sparen Zeit, Geld, Ärger, insbesondere familiäre Demütigungen, Probleme, berufliches Aus, Nerven-zusammenbrüche, usw. Weil Sie in wenigen Monaten mehr erreichen als sonst nach 6 - 10 Jahren.
Fragen Sie mich! Suchen Sie sich einen Gesprächstermin in meinem Kalender aus. Ich rufe Sie gerne an und erkläre Ihnen alles in Ruhe.
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- Pfändungsschutzkonto: P-Konto
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- Insolvenz mit Restschuldbefreiung in Frankreich unmöglich
- Insolvenzordnung – InsO
- Nächster Termin: 25. und 26. Mai 2012

