GmbH Insolvenz

Im Rechtsreport eines auf GmbH Insolvenz spezialisierten Rechtsanwalts wird ein in der Praxis sehr oft vorkommender Fall beschrieben:

Die Insolvenz einer GmbH, deren Allein- oder Mehrheitsgesellschafter zugleich Geschäftsführer ist.

A.   Die GmbH ist noch gesund

1. Darlehen an Verpächter

2. Schenkung von Massegegenständen an Dritte

3. Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung

4. Einräumen von Sicherheiten

5. Verspätete Bilanzaufstellung

B.   Der GmbH droht Zahlungsunfähigkeit

1. Definition der drohenden Zahlungsunfähigkeit

2. Beiseiteschaffen oder Verheimlichen von Vermögensgegenständen § 283 Abs. 1 Ziff. 1 StGB

a) Rückzahlung eines kapitalersetzenden Darlehens

b) Eröffnung eines neuen, den Gläubigern unbekannten Kontos

3. Schuldnerbegünstigung – § 283 d StGB

4. § 288 StGB – Vereiteln der Zwangsvollstreckung

5. § 263 StGB – Eingehungsbetrug

C.   Die GmbH ist zahlungsunfähig oder überschuldet

1. Definition der Überschuldung

2. Sozialabgaben

3. Lohnsteuer

4. Umsatzsteuer

5. Zugriffsmöglichkeiten für die Gläubiger

a) aus einem bereits vorhandenen Titel

b) Einstweilige Verfügung

6. Gläubigerbegünstigung gem. § 283 c StGB

7. Zahlungen von Gläubigern auf ein debitorisch geführtes Bankkonto der GmbH

8. Kündigung des Pachtvertrages

9. Insolvenzantragspflicht

10. Verkauf der GmbH, Änderung der Firma, Abwechslung des Geschäftsführers

11. Finanzpolster für RA-Beratung und Finanzierung eines Insolvenzplanes

12. Gründung einer neuen GmbH*

13. Verkauf und Übereignung von Massegegenständen an die neue GmbH

14. § 613 a BGB – Betriebsübergang

15. Gläubigerinteresse an Gründung einer neuen GmbH

 

D.   Das Insolvenzverfahren ist eröffnet

1. Verhältnis vom Gesellschafter-Geschäftsführer zum Insolvenzverwalter

2. Insolvenzplan

a) Erhöhung der Quote gegen Verzicht

b) Mehrheiten

aa) Summenmehrheit

bb) Kopfmehrheit

 

Warten Sie nicht zu lange. Handeln Sie spätestens in der Phase der drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Insolvenzverwalter verschleudern Betriebe – So nicht:

Mit dem richtigen Rechtsanwalt können die wichtigsten Vermögensteile vor dem Eröffnungsantrag an eine von ihm gegründete neue GmbH verkauft bzw. übereignet werden, sodass es jedem Insolvenzverwalter unmöglich ist, den Betrieb an einen Dritten zu verschleudern!

Die marode GmbH

Wichtig ist zu erkennen, dass es keinen Sinn macht, in die marode GmbH weiteres Privatvermögen zu stecken. Es ist sinnvoller, das noch vorhandene restliche Privatvermögen dazu zu verwenden, eine neue GmbH* ohne Altschulden aufzubauen.

* GmbH: Ich empfehle eine andere Rechtsform. Vor allem dann, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer selbst verschuldet ist.

Mit diesem Wissen sparen Sie Zeit und Ärger mit Staatsanwalt und Justiz – und sehr viel Geld.

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