Frankreich

Vergessen Sie Frankreich. Dort müssen Sie 18 Monate tatsächlich wohnen, weil Sie sonst eine Anzeige wegen Gläubigerschädigung und Vollstreckungsvereitelung riskieren. Und am Ende stehen Sie ohne Restschuldbefreiung da.

Wer glaubt, dass es mit der Vortäuschung eines Wohnsitzes getan ist, wird scheitern. In Frankreich werden zunächst einmal alle Gläubiger über Ihren Wohnsitz informiert.

Richter und Staatsanwälte überprüfen die von Ihnen gemachten Angaben. Ihr Lebensmittelpunkt muss daher in Frankreich liegen. Außerdem müssen Sie bereits 6 Monate dort wohnen, bevor Sie das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sonst wird der Antrag abgewiesen.

Schildern Sie mir kurz Ihre Probleme, Vorstellungen
und Wünsche per Mail und, wann ich Sie am besten anrufen kann.

Wenn Sie Skype haben, telefonieren wir darüber.
Mein Skype-Name: strategiedoktor

Ankommende Suchbegriffe:

, ,

Comments are closed.