Insolvenz, Privatinsolvenz

Das schnellste gesetzlich genehmigte Verfahren, sich zu entschulden!

Wenn Sie diese in der EU einmalige Chance nutzen wollen, suchen Sie sich einen Gesprächstermin in meinem Terminkalender aus. Ich rufe Sie kostenlos an. Oder senden Sie mir eine Mail.

 

Termin – so schnell wie möglich – nach Vereinbarung

in Palma de Mallorca

Garantie: In diesem Workshop erhalten Sie die Komplettlösung:

Wie Sie sich – ohne fremde Hilfe – selbst entschulden. Ohne Abzocker, Bauernfänger, Dunkelmänner, Rechtsanwälte, Schuldenberater!

Neue Rechtsprechung:

Insolvenz, ohne Ihr Haus oder Eigentumswohnung zu verlieren!

 

    7 Schritte zur Schuldenfreiheit

    Sie erhalten umfangreiche Unterlagen und erfahren:

    1. WIE SIE SICH GARANTIERT SELBST ENTSCHULDEN – ohne fremde Hilfe – innerhalb von 2-3 Monaten.
    2. Den genauen Ablauf anhand von Praxisbeispielen.
    3. Welche Formulare notwendig sind. Sämtliche Formulare werden während des Workshops abgabefertig für das Gericht ausgearbeitet.
    4. Wie Ihr Verfahren abläuft.
    5. Auf was es beim Insolvenzgericht ankommt.
    6. Was Sie in den 2-3 Monaten tun müssen, tun könnten und tun sollten.
    7. Persönliches Vier-Augen-Gespräch.

    Der Workshopleiter verfügt über mehr als 15 Jahre praktischer Erfahrung auf diesem Gebiet und steht Ihnen während des gesamten Workshops auch für Detailfragen kostenlos zur Verfügung. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.

    Ihre Investition beträgt nur 1.500 Euro.

    Ein kleiner Betrag im Vergleich zu dem, was Sie an Zeit, Geld und Ärger sparen. Der Betrag ist mehrwertsteuerfrei und beinhaltet Ihre Workshopteilnahme inkl. aller Unterlagen für die Durchführung eines erfolgreichen Insolvenzverfahrens.

    Freundliche Grüße
    Horst D. Deckert

    Insolvenz, Privatinsolvenz: Schuldenfrei, in 3 Monaten!
    1-2-3-schuldenfrei:
    Das schnellste gesetzlich genehmigte Verfahren, sich zu entschulden.

    Kredit, Schulden, bei Banken, Inkasso, Finanzamt, Krankenkasse, Privat, etc., je schneller, desto besser für alle Beteiligten. Schufa, Sofort-Löschung möglich!

    Vergessen Sie alles, was Sie jemals über Insolvenz, Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung gehört haben

    Die Gefahr, in Deutschland oder Österreich in die Armut abzurutschen, ist inzwischen sogar für Unternehmer und Selbstständige riesengroß. Zum Sozialfall ist es nur ein kleiner Schritt.

    Als Alternative gibt es die Restschuldbefreiung, ein Instrument des deutschen Insolvenzrechts. Sie ermöglicht verschuldeten natürlichen Personen, nach einer Wohlverhaltensperiode schuldenfrei zu werden. Häufig wird dabei übersehen, dass auch ein Selbständiger oder ein Kaufmann "natürliche Personen" sind. Die Restschuldbefreiung ist im gleichnamigen 8. Teil der Insolvenzordnung (§ 286 ff.) geregelt. Mehr über Restschuldbefreiung hier…

    Will der Schuldner in den Genuss der Restschuldbefreiung gelangen, so muss er während der so genannten Wohlverhaltensperiode (derzeit sechs Jahre ab Eröffnung) bestimmte Obliegenheiten erfüllen – siehe § 295 InsO

    Wer diese 6 Jahre tatsächlich durchhält und dann in den Genuss der Restschuldbefreiung gelangt, ist anschließend immer noch pleite. Diese 6 Jahre Zwangsarmut – und wer weiß, was in 6 Jahren ist -, können Sie sich jetzt sparen und nach nur 3 Monaten schuldenfrei durchstarten.

    Hier ist die Lösung Ihrer Probleme …

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