Soeben meldet sich wieder ein Deutscher Staatsbürger aus Frankreich: -wohne seit 03/2009 in Frankreich -noch keine Insolvenz angemeldet -Restschuldbefreiung für Deutsche momentan fast unmöglich -Suche Hilfe Privatinsolvenz in Frankreich und England unmöglich! Lassen Sie sich nicht Ihr Geld von dubiosen Vermittlern aus der Tasche ziehen. Sie erhalten es nicht mehr zurück und stehen nach ein [...]
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Insolvenz mit Restschuldbefreiung in Frankreich unmöglich

Restschuldbefreiung in England unwirksam
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 14.10.2011, Aktenzeichen 82 O 15/08, die Unwirksamkeit einer englischen Restschuldbefreiung bei missbräuchlicher Verlegung des Wohnsitzes bestätigt. Hier ein Auszug aus dem Urteil vom 14.10.2011: Die von dem Beklagten im Rahmen des durchgeführten Insolvenzverfahrens in England erlangte Restschuldbefreiung zum 18.06.2009 führt wegen eines Verstoßes gegen den ordre public nicht [...]
Was Ihnen Insolvenz-Agenturen und Sanierungsberater verschweigen
Gläubiger lassen sich nicht mehr verarschen! Das hat gravierende Folgen für den Insolvenz-Tourismus. Den wenigsten Gläubigern entgeht nämlich der Wegzug eines Schuldners! In England MUSS der Lebensmittelpunkt NACHWEISBAR bereits 6 Monate vor dem Insolvenzantrag im Inland genommen worden sein. Lebensmittelpunkt heißt: Insolvenzrichter forderten lückenlose Nachweise über den Lebensmittelpunkt, z.B. über die Lebenshaltungskosten, Auto, Benzin, Strom, [...]
England
Vergessen Sie England. Dort müssen Sie mindestens 12 Monate wohnen. Außerdem müssen Sie bei allen ca. 5 Insolvenz-Pflichtterminen persönlich erscheinen. Ein kleiner Fehler genügt, und alles war umsonst. Schildern Sie mir kurz Ihre Probleme, Vorstellungen und Wünsche per Mail an 123 (ät) insolvenz (punkt) es und, wann ich Sie am besten anrufen kann. [...]
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a) wie Sie sich selbst, ohne fremde Hilfe wie Anwalt, Schuldnerberater, mit einer EU-Insolvenz entschulden.
b) was Sie tun müssen, um die Insolvenz komplett zu vermeiden, z.B. wegen Verlust von § 34c, § 34d, § 34e, Gewerbeuntersagung, Jobverlust, usw.
c) wie Sie anschließend die Einträge in der Schufa löschen lassen, um wieder eine saubere Schufa-Auskunft zu haben. Nächster Termin <= Hier klicken!
2. Mit den von uns erhaltenen Unterlagen können Sie - völlig unbemerkt von Ihrem Umfeld - den Insolvenzantrag in den Briefkasten werfen und in Ruhe abwarten. Das Insolvenzgericht fordert die Gläubiger auf, innerhalb einer kurzen Frist ihre Forderungen anzumelden.
3. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie vom zuständigen Insolvenzgericht den in der gesamten EU gültigen Beschluss, dass Sie schuldenfrei sind.
Alle Teilnehmer bestätigen: Der Workshop ist unbezahlbar, ein vielfaches wert von dem, was er kostet.
Sie sparen Zeit, Geld, Ärger, insbesondere familiäre Demütigungen, Probleme, berufliches Aus, Nerven-zusammenbrüche, usw. Weil Sie in wenigen Monaten mehr erreichen als sonst nach 6 - 10 Jahren.
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