InsO §§ 21, 22 a) Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter im Wege des besonderen Verfügungsverbots ermächtigen, eine Forderung des Schuldners im eigenen Namen einzuziehen. b) Der vorläufige Insolvenzverwalter darf nur dann ermächtigt werden, außerhalb des laufenden Geschäftsbetriebs des Schuldners dessen Forderungen einzuziehen, wenn deren Verjährung oder Uneinbringlichkeit droht. c) Der vorläufige Insolvenzverwalter ist kraft des auf eine [...]
Tag Archives | Schuldner

Bundesgerichtshof: Urteil des IX. Zivilsenats vom 15.3.2012 – IX ZR 249/09 – Forderung des Schuldners
Pfändungsschutzkonto: P-Konto
Das neue P-Konto bietet dem Schuldner einen unbürokratischen Weg, während einer Kontopfändung über den unpfändbaren Teil der Einkünfte zu verfügen. So kann der Schuldner weiter am Wirtschaftsleben teilzunehmen. Das P-Konto sichert eine nach dem Pfändungsfreibetrag angemessene Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten. Ratgeber zum Pfändungsschutzkonto – siehe P-Konto
Kontopfändung: Kontoauszüge
Kontoauszüge müssen offengelegt werden – siehe Beschluss des VII. Zivilsenats vom 23.2.2012 – VII ZB 59/09

Insolvenz, Privatinsolvenz: Schuldenfrei, in nur 3 Monaten!
Das schnellste gesetzlich genehmigte Verfahren, sich zu entschulden! Termin – so schnell wie möglich – nach Vereinbarung! Wenn Sie diese in der EU einmalige Chance nutzen wollen, suchen Sie sich einen Gesprächstermin in meinem Terminkalender aus. Ich rufe Sie kostenlos an. Oder senden Sie mir eine Mail. 7 Schritte zur Schuldenfreiheit Sie erhalten umfangreiche [...]
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meine Schulden loswerden!
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a) wie Sie sich selbst, ohne fremde Hilfe wie Anwalt, Schuldnerberater, mit einer EU-Insolvenz entschulden.
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3. Innerhalb von 3 Monaten erhalten Sie vom zuständigen Insolvenzgericht den in der gesamten EU gültigen Beschluss, dass Sie schuldenfrei sind.
Alle Teilnehmer bestätigen: Der Workshop ist unbezahlbar, ein vielfaches wert von dem, was er kostet.
Sie sparen Zeit, Geld, Ärger, insbesondere familiäre Demütigungen, Probleme, berufliches Aus, Nerven-zusammenbrüche, usw. Weil Sie in wenigen Monaten mehr erreichen als sonst nach 6 - 10 Jahren.
Fragen Sie mich! Suchen Sie sich einen Gesprächstermin in meinem Kalender aus. Ich rufe Sie gerne an und erkläre Ihnen alles in Ruhe.
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- Insolvenz mit Restschuldbefreiung in Frankreich unmöglich
- Insolvenzordnung – InsO

