Vergessen Sie alles, was Sie jemals über Insolvenz, Wohlverhaltensperiode und Restschuldbefreiung gehört haben

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Die Gefahr, in Deutschland oder Österreich in die Armut abzurutschen, ist inzwischen sogar für Unternehmer und Selbstständige riesengroß. Zum Sozialfall ist es nur ein kleiner Schritt.

Als Alternative gibt es die Restschuldbefreiung, ein Instrument des deutschen Insolvenzrechts. Sie ermöglicht verschuldeten natürlichen Personen, nach einer Wohlverhaltensperiode schuldenfrei zu werden. Häufig wird dabei übersehen, dass auch ein Selbständiger oder ein Kaufmann "natürliche Personen" sind. Die Restschuldbefreiung ist im gleichnamigen 8. Teil der Insolvenzordnung (§ 286 ff.) geregelt. Mehr über Restschuldbefreiung hier...

Will der Schuldner in den Genuss der Restschuldbefreiung gelangen, so muss er während der so genannten Wohlverhaltensperiode (derzeit sechs Jahre ab Eröffnung) bestimmte Obliegenheiten erfüllen - siehe § 295 InsO

Wer diese 6 Jahre tatsächlich durchhält und dann in den Genuss der Restschuldbefreiung gelangt, ist anschließend immer noch pleite. Diese 6 Jahre Zwangsarmut - und wer weiß, was in 6 Jahren ist -, können Sie sich jetzt sparen und nach nur 3 Monaten schuldenfrei durchstarten.

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